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Was tun, wenn man ein Tier eingesperrt bei sommerlichen Tèmperaturen in einem Fahrzeug entdeckt und es offensichtlich leidet?

Wie können wir, wie sollten wir reagieren, wenn wir so etwas beobachten?

  •  Polizei und oder Feuerwehr rufen, wenn Sie in der Schnelle den Besitzer nicht ausfindig machen konnten z. B. durch Hupen, in Geschäften nachfragen etc.
  • Versuchen Sie den Wagen abzudunkeln gegen Sonne
  •  Wenn Sie merken, dass die Polizei oder Feuerwehr nicht schnell genug da ist und der Hund sich sichtlich in Lebensgefahr befindet, müssen Sie entscheiden, ob Sie das Leben des Hundes retten aber sich möglicherweise gleichzeitig der Sachbeschädigung durch Einschlagen der Scheiben zu verantworten zu haben. Ob Sie darüber hinaus für die Scheibe Ersatz zu leisten haben, ist eher unwahrscheinlich, hängt aber maßgeblich davon ab, ob Ihr Tun gerechtfertigt ist. Der „Rettungseinsatz“ sollte daher, soweit möglich durch Zeugen oder detaillierte Protokollierung dokumentiert werden können.
Bild:tierarztblog

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Indizien für die Not des Hundes in der Hitze sind:

Hecheln und Apathie, möglicherweise auch Unruhe. Wenn der Hund stark hechelt, evtl erbricht, eine dunkle Zunge und einen glasigen Blick hat, könnte er bereits einen Hitzschlag erlitten haben. Dann ist sein Leben bedroht, dann muss sofort gehandelt werden, dass heißt der Hund muss schnellsten zu einem Tierarzt. Haftung hin oder her, hier heißt es handeln, aus meiner Sicht

Erste-Hilfe-Maßnahmen für einen Hund, der aus einem heißen Auto gerettet wurde:

Bringen Sie den Hund sofort in den Schatten und versorgen Sie ihn mit Wasser. Sein Körper sollte mit handwarmem oder leicht kühlem Wasser gekühlt werden. Auch das dringend notwendige Trinkwasser darf nicht eiskalt sein! Anschließend muss der Hund umgehend zum Tierarzt – auch wenn sich sein Zustand durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen scheinbar verbessert hat.“ Zitat peta de

Recht: Macht man sich strafbar, wenn man die Scheibe eines in der prallen Sonne stehenden Autos einschlägt, um ein darin unter der Hitze leidendes Tier zu befreien?

 

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Bild: Archiv

Frage: Macht man sich strafbar, wenn man die Scheibe eines in der prallen Sonne stehenden Autos einschlägt, um ein darin unter der Hitze leidendes Tier zu befreien?

Antwort:
Es kommt darauf an. Das Einschlagen einer fremden Autoscheibe bedeutet grundsätzlich eine Sachbeschädigung nach Art. 144 des Strafgesetzbuchs (StGB). Möglicherweise besteht hierfür jedoch ein Rechtfertigungsgrund. Geschieht die Tat im Interesse des Tierhalters, liegt hier­für der Rechtfertigungsgrund des sog. Handelns mit mutmasslicher Ein­wil­li­gung des Verletzten vor, die als Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 419ff. OR) rechtmässig ist.Tierbefreiungsaktionen sind zudem nur dann zulässig, wenn die Notsituation der betroffenen Tiere nicht anderweitig abgewendet werden kann. Um straflos zu bleiben, muss der Tierbefreier nachweisen können, dass andere, weniger weit gehen­de Mas­s­nahmen nicht gefruchtet haben oder aussichtslos bzw. aus zeitlichen Grün­den nicht mehr möglich gewesen wären. Hält sich ein Tierhalter beispielsweise in der Nähe des Fahrzeugs auf, kann eventuell schon ein klärendes Gespräch zur Befreiung des Tieres führen.
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org – Tierbefreiung