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Grenzwertige Schmierereien – Hormoncocktails in Sonnenschutz

Schmierige Geschäfte

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Ob Shampoo oder Bodylotion: Viele Pflegeprodukte enthalten Substanzen, die den Hormonhaushalt verändern können. Verbraucherschützer fordern ein Verbot.

Wer sich durch das Verzeichnis der Inhaltsstoffe der Nivea Sonnenmilch quält, der wird an Stelle 25 fündig: Methylparaben heißt es dort. Hinter dem Fachbegriff verbirgt sich ein klassisches Konservierungsmittel für Kosmetika. Methylparaben tötet Bakterien und Schimmelpilze ab, die über Hautkontakt in Cremes geraten und sich darin leicht vermehren.

Doch wohl nur die wenigsten Deutschen ahnen, dass sie sich gerade jetzt, zur Sommerzeit, einen Stoff auf die Haut schmieren, der möglicherweise langfristig ihren Hormonhaushalt durcheinanderbringen könnte. Die EU ordnet Methylparaben in einer Prioritätenliste des Chemikalienrechts in die Kategorie 1 ein. Das heißt, dass die hormonelle Wirkung bereits in Tierversuchen nachgewiesen wurde. Verboten ist der Einsatz nicht, Methylparabene dürfen maximal zu 0,4 Prozent in Kosmetika enthalten sein.

Wie der Kosmetikcheck des Bund für Naturschutz Deutschland zeigt, enthält fast jedes dritte untersuchte Kosmetikprodukt hormonell wirksame Chemikalien wie Methylparaben. Die Verbraucherschützer haben für ihre Untersuchung mehr als 62.000 Kosmetikprodukte in der Schweizer Produktdatenbank Codecheck durchsucht, einer Art Wikipedia für Inhaltsstoffe. Darin fahndeten sie nach 16 Chemikalien, welche die EU als hormonell wirksam einordnet.

Unklarer Cocktaileffekt

Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte werden zwar nicht überschritten, Verbraucherschützer sorgen sich jedoch um den sogenannten Cocktaileffekt: Weil man etwa Duschgel, Sonnencreme und Haarwachs meist an einem Tag zusammen verwende, könne in Kombination doch eine bedenklich hohe Menge der Substanzen aufgenommen werden.“Diese Cocktaileffekte sind bislang nicht wissenschaftlich untersucht“, bestätigt Andreas Gies vom Umweltbundesamt, „das ist ein ganz grundsätzliches Problem des Chemikalienrechts“.

Fast jedes zweite Produkt von Lies den Rest dieses Beitrags

Kennzeichnung von Zusatzstoffen – Was verbirgt sich hinter den E-Nummern?

akte_verschlossenWer kennt das nicht: Man hat eine Verpackung vor sich, schaut sich die Zutatenliste an und findet einige E-Nummern.

Doch was verbirgt sich hinter diesen Abkürzungen?

Diese Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

316 E-Nummern – ihre Bedeutung, ihr Einsatz und Informationen über ggfs. vorhandene Bedenklichkeiten.

 

In Kürze:

E-Nummern werden in der europäischen Union zur Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen verwendet. Zusatzstoffe sind dazu bestimmt, Lebensmittel in ihrer Beschaffenheit , ihren Eigenschaften oder ihren Wirkungen zu beeinflussen. Dazu werden sie in verschiedene Kategorien eingeteilt (s.u.). Verdickungsmittel verändern beispielsweise die Beschaffenheit, Farbstoffe das Aussehen und Konservierungsmittel die Haltbarkeit von Lebensmitteln.

Bei den E-Nummern handelt es sich um einen Code, mit dem die derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe nummeriert und gekennzeichnet werden. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch LFGB, in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung ZzulV und in der Zusatzstoffverkehrsverordnung ZVerkV sowie weiteren Verordnungen geregelt. Hierbei handelt es sich um Positivlisten, d.h. grundsätzlich ist die Verwendung von Zusatzstoffen untersagt, es sei denn sie ist ausdrücklich erlaubt.

Generell unterscheidet das Gesetz zwischen Farbstoffen, Süßungsmitteln und anderen Zusatzstoffen. Die Gruppe der „anderen Zusatzstoffe“ ist die größte, darunter fallen Antioxidationsmittel, Emulgatoren, Festigungsmittel, Feuchthaltemittel, Füllstoffe, Geliermittel, Geschmacksverstärker, Komplexbildner, Konservierungsmittel, modifizierte Stärken, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Schaummittel, Schaumverhüter, Schmelzsalze, Stabilisatoren, Trägerstoffe einschließlich Trägerlösungsmittel, Treib- und Packgase, Trennmittel, Überzugsmittel und Verdickungsmittel.

Wovon hängt die Zulassung ab?

Derzeit sind 316 Stoffe als Zusatzstoffe zugelassen. Die Zulassung eines Stoffes durch die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, erfolgt nur, wenn der Stoff nachweislich gesundheitlich unbedenklich sowie technologisch notwendig ist und der Verbraucher durch die Verwendung des Zusatzstoffes nicht getäuscht wird.

Kennzeichnung der Zusatzstoffe

In der Regel müssen Zusatzstoffe vorrangig (bei verpackten Lebensmitteln) im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Es gibt allerdings Ausnahmen. Bei lose verkauften Waren reicht ein Schild auf oder neben dem Lebensmittel. Bei Abgabe von Lebensmitteln in Gaststätten im Gastronomiebetrieb ist auf Speise- oder Getränkekarten die Angabe in Fußnoten ausreichend, wenn in der Verkehrsbezeichnung, also dem Namen des Produkts auf der Karte, darauf verwiesen wird.

Ausnahmen

Es müssen übrigens nicht immer alle Zusatzstoffe angegeben werden: Wenn z.B. die technologische Wirkung im Endprodukt nicht mehr vorhanden ist, kann der Hersteller den Zusatzstoff verschweigen. Ein Beispiel dafür ist der Zusatzstoff E 1202, Polyvinylpolypyrrolidon, PVPP, der u.a. auch in Bier eingesetzt werden darf, das nach dem Deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde. PVPP wird als Stabilisator eingesetzt, um Trübstoffe aus dem Bier zu entfernen, also um ein besonders klares Bier herzustellen.

Kategorisierung der Zusatzstoffe

Im Prinzip hat jeder der 316 zugelassenen Zusatzstoffe eine eigene Wirkung. Generell lassen sie sich nach ihrer Wirkungsweise kategorisieren, wobei jedoch nicht jeder Stoff eindeutig einer Kategorie zugeordnet werden kann, sondern viele Stoffe zu mehreren Kategorien zählen.

Kategorien

 

E-Nummern

Quelle: http://das-ist-drin.de/glossar/e-nummern/

Lebensmittelindustrie-Deutsch: Was wirklich gemeint ist

p-1911

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Backen

bedeutet eigentlich:
Ein günstiger und oft aus einem anderen Land (beispielsweise Polen, Tschechien oder China) importierter Fertigteig wird lediglich aufgewärmt und gebräunt.

 

  • Weide- oder Alpenmilch

bedeutet eigentlich:
Weide- oder Alpenmilch bedeutet mitnichten, dass Kühe auf einer Weide im Alpenland stehen. Es sind zudem keine geschützten Begriffe, so dass sie gerne kreativ gedehnt werden: So gibt es keine Mindestdauer an Stunden, in der eine betreffende Kuh auf der Weide zu stehen hat. Zudem wird selbst ein nördlich von München gelegenes Gebiet mitunter noch als Alpenraum interpretiert.

 

  • Apfelsaft/ Nektar

bedeutet eigentlich:
Bei der Produktion werden den Früchten Wasser und Aromen entzogen (das passiert beispielsweise in China). Erst im Land, wo der spätere Saft verkauft wird, mischt man das sirupartige Konzentrat wieder mit Wasser und Aromen zum Endprodukt.

Wer bei Nektar an besonders hochwertigen Direktsaft denkt, liegt ebenfalls falsch: Mit Wasser und Zucker gestreckter Saft aus Konzentrat und Mark – so sieht’s aus.

 

  • Ohne Zuckerzusatz

bedeutet eigentlich:
Es ist zumindest kein gewöhnlicher Haushaltszucker drin. Sehr wohl können aber andere Zuckerbindungen wie Fructose oder Zuckeralkohole wie Maltit(sirup), Sorbit, Mannit und Isomalt im Produkt stecken.

 

  • Alkoholfrei

bedeutet eigentlich:
Tatsächlich kann bis zu 0,5 Prozent Restalkohol zum Beispiel im Bier stecken. Stattdessen sollten Hersteller besser eine Angabe machen wie „alkoholarm mit 0,45 Prozent Alkohol“.

 

  • Natürliches Aroma

bedeutet eigentlich:
Von wegen, das Aroma stammt direkt aus der Erdbeere oder Ananas. Vielmehr bezieht sich die Umschreibung auf industriell hergestellte Aromen aus natürlichen Rohstoffen, wie etwa Holz oder Holzrinde.

 

  • Frisch

bedeutet eigentlich:
Steht auf eurem Brotaufstrich „mit frischen Tomaten“, bezieht sich das leider nur auf die Haltbarkeit. Denn mit Konservierungsmitteln wird das Gemüse haltbar gemacht – länger frisch sozusagen.

 

  • Landbier, Landeier, Landjoghurt etc.

bedeutet eigentlich:
Auch hier: Der Begriff „Land“ ist nicht geschützt. Ihr kauft wahrscheinlich also kein Produkt, das direkt vom Land kommt, sondern einfach nur so heißt, damit es sich besser verkauft.

 

„Bei den Angaben auf Lebensmitteln wird zu viel getrickst“

– meinen 72 Prozent aller Verbraucher. Das ist das Ergebnis einer im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen veröffentlichten Umfrage.

Gerade beim Thema Essen werden Verbraucher systematisch für dumm verkauft. Das, was uns die Lebensmittelindustrie verspricht, stimmt häufig nicht.

Hinzu wirbt die Lebensmittelindustrie bewusst mit irreführenden Begriffen. Wir haben euch mal das kleine Wörterbuch „Lebensmittelindustrie-Deutsch – richtiges Deutsch“ zusammengestellt

 

Alles Lug und Trug!

Bekannte Begriffe wie „backen“, „frisch“ oder „Apfelsaft“ werden von der Lebensmittelindustrie oft verfälscht eingesetzt. Die Wirklichkeit sieht häufig anders aus als die Erwartungen der Verbraucher. Wir haben die häufigsten Tricks der Branche in einer Liste zusammengefasst und fordern klare Bezeichnungen, mit denen Sie nicht mehr hinters Licht geführt werden.

Sprache, die täuscht

So mancher Kunde fällt auf sprachliche Formulierungen herein, bei denen Erwartung und tatsächliche Beschaffenheit nicht übereinstimmen. So verkaufen beispielsweise Supermärkte Brötchen als „gebacken“, obwohl nur fertige, tiefgefrorene Teiglinge in Aufwärmautomaten erhitzt werden. Als „frisch“ kann auch eine drei Wochen alte Milch ausgelobt sein, die hoch erhitzt wurde, und ein Apfelsaft muss längst nicht mehr nur durch das Auspressen von Äpfeln entstehen.

Unser Fazit: Die Sprache entspricht oft nicht der industriellen Verarbeitung von Lebensmitteln, sie verändert und täuscht dann die Verbraucher. Das ist Sprachpolitik im Profitinteresse. Denn die Unternehmen versuchen mit beschönigenden Worten ihren Absatz und Gewinn anzukurbeln.

Sie wollen genau wissen, mit welchen Bezeichnungen die Industrie Kasse machen möchte? In unserer Liste zur profitablen Sprachpolitik der Lebensmittelbranche mit Abbildungen und Erläuterungen werden Sie fündig.

 

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Mehr Transparenz für Verbraucher

Im Sinne des Verbrauchers wäre es, die Bezeichnungen der Produkte konsequent zu ändern. Wenn Lebensmittel nicht das enthalten, was sie versprechen, oder nicht wie beschrieben hergestellt werden, dann muss das auf den ersten Blick klar sein. Wir fordern eine ehrliche und transparente Kommunikation:

  • Wo Brötchen nur aufgewärmt und nicht gebacken werden, muss das auch so benannt werden.
  • Wenn „ohne Zuckerzusatz“ oder „alkoholfrei“ auf der Verpackung steht, dann darf auch nichts drin sein.
  • Weidemilch kann nicht von Kühen stammen, die nur sporadisch oder niemals Weidegang hatten.

Stand vom Dienstag, 28. Mai 2013

(Quelle: Verbraucherschutzzentrale Hamburg)

 

Weiterführende Links:

 

Klicke, um auf Flyer_Verkehrsbezeichnung.pdf zuzugreifen

http://www.vzhh.de/docs/288788/ohne-zusatzstoffe-verwirrspiel-auf-den-etiketten.aspx