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Recht: Macht man sich strafbar, wenn man die Scheibe eines in der prallen Sonne stehenden Autos einschlägt, um ein darin unter der Hitze leidendes Tier zu befreien?

 

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Bild: Archiv

Frage: Macht man sich strafbar, wenn man die Scheibe eines in der prallen Sonne stehenden Autos einschlägt, um ein darin unter der Hitze leidendes Tier zu befreien?

Antwort:
Es kommt darauf an. Das Einschlagen einer fremden Autoscheibe bedeutet grundsätzlich eine Sachbeschädigung nach Art. 144 des Strafgesetzbuchs (StGB). Möglicherweise besteht hierfür jedoch ein Rechtfertigungsgrund. Geschieht die Tat im Interesse des Tierhalters, liegt hier­für der Rechtfertigungsgrund des sog. Handelns mit mutmasslicher Ein­wil­li­gung des Verletzten vor, die als Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 419ff. OR) rechtmässig ist.Tierbefreiungsaktionen sind zudem nur dann zulässig, wenn die Notsituation der betroffenen Tiere nicht anderweitig abgewendet werden kann. Um straflos zu bleiben, muss der Tierbefreier nachweisen können, dass andere, weniger weit gehen­de Mas­s­nahmen nicht gefruchtet haben oder aussichtslos bzw. aus zeitlichen Grün­den nicht mehr möglich gewesen wären. Hält sich ein Tierhalter beispielsweise in der Nähe des Fahrzeugs auf, kann eventuell schon ein klärendes Gespräch zur Befreiung des Tieres führen.
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org – Tierbefreiung

Immer wieder sterben Tiere, weil sie bei Wärme in Fahrzeugen eingesperrt waren

Bild:Tierheim Dellbrück

Bild:Tierheim Kölln-Dellbrück

„MAX MUSSTE STERBEN, WEIL HERRCHEN IHN IM AUTO EINSPERRTE
Gestern Nachmittag brachte uns die Feuerwehr einen bewusstlosen Boxerrüden. Der Hund hatte mehr als eine Stunde in der prallen Mittagshitze im Auto gesessen, das Fenster war nur einen Spalt auf. Max hatte über 43 Grad Körpertemperatur – es ging um Leben und Tod. Er bekam sofort Infusionen, Sauerstoff und mit Eis und kühlen Tüchern schafften wir es, seine Temperatur auf 38 Grad herunter zu kühlen. Da er nicht zu Bewußtsein kam, brachten wir ihn, als er transsportfähig war, in die Tierklinik. Dort ist er heute Nacht gestorben. „Ich hatte doch im Schatten geparkt“ war die müde Erklärung des Besitzers. Bitte denkt an diese Geschichte, wenn Ihr das nächste Mal überlegt, ob Ihr Euren Hund bei warmem Wetter mal eben im Auto lassen könnt. Schon eine sehr kurze Zeit kann tödlich sein.“

Quelle: Tierheim Kölln-Dellbrück

„In Porz ist am Mittwochnachmittag ein Schäferhund in einem überhitzten Auto ums Leben gekommen. Das Tier war 45 Minuten im Wagen eingesperrt. Polizisten befreiten den Hund schließlich – doch auf dem Weg in die Tierklinik starb er.
Tier-Drama in Porz: Ein Schäferhund ist am Nachmittag von einem 56 Jahre alten Mann in einem überhitzten Firmenwagen zurückgelassen worden. Das 14 Monate alte Tier musste in dem Auto 45 Minuten aushalten – zu viel für den Hund. Nach der Befreiung versuchten Polizisten das Tier noch mit Trinkwasser zu retten, doch auf dem Weg in eine Tierklinik starb der Hund.

„Wir sind mit Blaulicht und Martinshorn zu der Tierklinik geeilt. Aber als wird dort waren, konnten wir dem Hund nicht mehr helfen“, sagte ein Polizeisprecher. Zu dem Vorfall kam es an der Karlstraße. Der 56-Jährige erhalte eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Zwei ähnliche Vorfälle am Hansaring und in Kalk gingen am Nachmittag für die in überhitzten Autos eingesperrten Tiere glimpflich aus.“

Quelle: http://www.rundschau-online.de/koeln/tier-drama-schaeferhund-stirbt-in-ueberhitztem-auto,15185496,23446654.html

Bild: VivA-Design

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